GKV-versicherte Ärzte können die Krankenkasse wechseln, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig von der normalen Kündigungsfrist und ermöglicht den Wechsel zur günstigsten Kasse.
Hintergrund
Gesetzliche Krankenkassen erheben neben dem allgemeinen Beitragssatz einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag. Dieser variiert je nach Kasse und wird jährlich angepasst. Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Mitglieder nach §175 Abs. 4a SGB V ein besonderes Kündigungsrecht mit Wirkung zum Ende des Monats, in dem die Erhöhung wirksam wird. Der Wechsel zu einer anderen Kasse muss bis zum Ende des Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung erklärt werden. Die neue Kasse muss zunächst ausgewählt werden, bevor die alte gekündigt wird.
Praktische Hinweise für Ärzte
Überprüfen Sie jährlich die Zusatzbeitragssätze der Kassen und wechseln Sie bei einer Erhöhung zu einer günstigeren Kasse. Ärzteversichert berät Sie zu PKV-Wechseloptionen als dauerhaft kostengünstigere Alternative für beruflich erfolgreiche Ärzte. Nutzen Sie Kassenvergleichsportale für einen schnellen Überblick über aktuelle Zusatzbeiträge.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →