Eine Glasversicherung für die Arztpraxis schützt vor den Kosten für Schäden an Schaufenstern, Glastüren, Spiegel und anderen Verglasungen. Sie kann jährlich zum Vertragsende mit dreimonatiger Frist gewechselt werden. Ein Vergleich lohnt sich, da die Prämien erheblich variieren.
Hintergrund
Glasversicherungen können als eigenständige Police oder als Baustein in einer Gewerbegebäudeversicherung abgeschlossen werden. Versichert ist in der Regel das Zerbrechen aus jeglicher Ursache. Ausschlüsse betreffen oft Kratzer, die die Funktion nicht beeinträchtigen. Bei Praxen in Erdgeschosslage mit viel Glas sind Glasversicherungen besonders wichtig. Bei einem Wechsel sollte auf die genaue Definition der versicherten Glasflächen und die Selbstbeteiligung geachtet werden. Die Integration in eine All-in-One-Praxisversicherung kann günstiger sein als eine separate Glaspolice.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie, ob Ihre Glasversicherung alle relevanten Glasflächen der Praxis abdeckt. Ärzteversichert analysiert Ihren Gesamtversicherungsschutz und prüft, ob eine All-in-One-Praxisversicherung mit integrierter Glasdeckung vorteilhafter ist. Kündigen Sie bestehende Verträge mit der vereinbarten Frist schriftlich. Melden Sie größere bauliche Veränderungen sofort dem Versicherer.
Quellen
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