Ärzte können eine GmbH für bestimmte Tätigkeiten gründen, etwa für Managementtätigkeiten, Immobilienverwaltung oder MVZ-Betrieb. Die Auflösung oder Umstrukturierung einer solchen GmbH erfordert formelle Schritte und hat steuerliche Konsequenzen.
Hintergrund
Die Auflösung einer GmbH erfordert einen Gesellschafterbeschluss mit Dreiviertelmehrheit und die Anmeldung zum Handelsregister. Anschließend erfolgt die Liquidation, bei der alle Verbindlichkeiten beglichen und verbleibendes Vermögen an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Steuerlich wird bei der Liquidation eine Abschlussbesteuerung fällig. Alternativ kann eine GmbH auch an einen Käufer veräußert werden. Bei einem MVZ-GmbH sind die kassenärztlichen Zulassungsregelungen zusätzlich zu beachten. Die Auflösung einer GmbH dauert in der Regel mindestens ein Jahr.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beauftragen Sie für die GmbH-Auflösung einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalt und Steuerberater. Klären Sie frühzeitig die steuerlichen Auswirkungen der Liquidation. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei der Umstrukturierung Ihrer Praxisstrukturen. Informieren Sie Ihre KV bei Änderungen der Trägergesellschaft eines MVZ.
Quellen
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