Gruppenversicherungen ermöglichen Praxisinhabern, für ihre Mitarbeiter zu günstigen Konditionen Versicherungsschutz abzuschließen. Diese Gruppenverträge können zum Vertragsende mit der vereinbarten Frist gekündigt und durch leistungsstärkere Angebote ersetzt werden.

Hintergrund

Gruppenversicherungsverträge werden oft für betriebliche Krankenversicherung, Unfallversicherung oder Lebensversicherung als Mitarbeiterbenefit abgeschlossen. Beiträge bis zu definierten Grenzen sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Bei einem Wechsel des Gruppenversicherungsanbieters müssen Mitarbeiter über die Änderungen informiert werden. Bestehende Ansprüche der Mitarbeiter dürfen durch einen Wechsel nicht verschlechtert werden, wenn sie vertraglich zugesichert wurden. Ein Wechsel kann zu besseren Leistungen oder günstigeren Beiträgen führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihren Gruppenversicherungsvertrag auf Laufzeit und Kündigungsfristen. Holen Sie Vergleichsangebote ein und informieren Sie Mitarbeiter frühzeitig über geplante Änderungen. Ärzteversichert berät Praxisinhaber zu optimalen Gruppenvertragsmodellen für Mitarbeiterabsicherung. Klären Sie arbeitsrechtliche Aspekte eines Wechsels mit einem Arbeitsrechtler.

Quellen

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