Ärzte, die als Sachverständige tätig sind, erhalten für ihre Gutachten Honorare, die entweder nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) oder durch freie Vereinbarung geregelt werden. Es gibt keine dauerhaften Vertragsbeziehungen, sondern projektbezogene Auftragsbeziehungen.

Hintergrund

Gerichtlich bestellte Gutachter werden nach JVEG vergütet, dessen Sätze regelmäßig angepasst werden. Private Auftraggeber wie Versicherungen oder Anwälte können höhere Honorare vereinbaren. Honorare aus Gutachtertätigkeiten sind als freiberufliche Einkünfte zu versteuern. Bei regelmäßiger Gutachtertätigkeit empfiehlt sich eine separate Erfassung der Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung. Eine eigene Berufshaftpflichtabsicherung für Gutachtertätigkeiten ist empfehlenswert.

Praktische Hinweise für Ärzte

Schließen Sie für private Gutachteraufträge immer eine schriftliche Honorarvereinbarung vor Beginn der Arbeit ab. Prüfen Sie mit Ärzteversichert, ob Ihre Berufshaftpflicht Gutachtertätigkeiten einschließt. Versteuern Sie Gutachtenhonorare korrekt als freiberufliche Einkünfte. Registrieren Sie sich als Sachverständiger beim Landgericht Ihres Bezirks für öffentliche Aufträge.

Quellen

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