Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern sind außergerichtliche Einrichtungen zur Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen. Ein Verfahren kann nicht einfach gekündigt werden, aber Ärzte können an der Aufklärung mitwirken und das Verfahren durch kooperative Stellungnahmen beschleunigen.
Hintergrund
Gutachterkommissionen prüfen Behandlungsfehlervorwürfe auf Antrag des Patienten oder seiner Angehörigen. Das Verfahren ist freiwillig für den Arzt, aber eine kooperative Teilnahme ist empfehlenswert. Das Ergebnis ist rechtlich nicht verbindlich, hat aber praktische Auswirkungen auf spätere gerichtliche Verfahren. Ärzte sollten den Sachverhalt vollständig und wahrheitsgemäß darstellen. Die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes sollte frühzeitig eingeschaltet werden, da sie die Abwehr von Ansprüchen übernimmt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Informieren Sie Ihren Berufshaftpflichtversicherer sofort, wenn ein Gutachterkommissionsverfahren eingeleitet wird. Ärzteversichert steht Ihnen als Ansprechpartner zur Seite und koordiniert mit dem Versicherer die weiteren Schritte. Beauftragen Sie einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt für die Stellungnahme gegenüber der Kommission. Bewahren Sie alle Behandlungsunterlagen sorgfältig auf.
Quellen
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