Die Berufshaftpflichtversicherung ist für jeden Arzt die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie kann jährlich zum Vertragsende mit dreimonatiger Frist gekündigt und durch eine bessere Police ersetzt werden. Dabei ist der Nachhaftungsschutz das kritischste Element.
Hintergrund
Behandlungsfehler können erst Jahre nach der Behandlung entdeckt und geltend gemacht werden. Die Nachhaftungsklausel sorgt dafür, dass der bisherige Versicherer noch für Schäden haftet, die aus der Versicherungszeit stammen, aber erst nach Vertragsende gemeldet werden. Beim Wechsel zu einem neuen Versicherer muss entweder der alte Vertrag ausreichende Nachhaftung gewähren oder der neue Versicherer Altfälle einschließen. Empfohlene Mindestdeckungssummen variieren je nach Fachrichtung zwischen drei und zehn Millionen Euro. Ein Wechsel sollte nur erfolgen, wenn der neue Tarif deutlich besser ist.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie Ihren aktuellen Haftpflichtvertrag von Ärzteversichert auf Deckungssummen und Nachhaftungsklauseln prüfen. Ärzteversichert vergleicht Tarife verschiedener Anbieter und empfiehlt den optimalen Schutz für Ihre Fachrichtung. Kündigen Sie den alten Vertrag erst nach schriftlicher Bestätigung des neuen. Führen Sie nach Praxisaufgabe die Nachhaftung für mindestens fünf Jahre weiter.
Quellen
- GDV – Berufshaftpflicht Ärzte
- BaFin – Haftpflichtversicherung
- Bundesärztekammer – Versicherungspflicht
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