Ärzte als Haushaltsführende benötigen eine Hausratversicherung für ihre Wohnungseinrichtung und persönliche Gegenstände. Diese Versicherung kann jährlich zum Vertragsende mit dreimonatiger Frist gewechselt werden. Ärzte haben oft besondere Versicherungsbedürfnisse durch teure Geräte oder Kunstobjekte zu Hause.

Hintergrund

Die Hausratversicherung deckt Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und weitere Gefahren. Ärzte haben oft überdurchschnittlich wertvolle Einrichtungen, Kunstgegenstände oder medizinische Ausrüstung zu Hause, die besonderer Absicherung bedürfen. Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Hausrats abdecken, da eine Unterversicherung zur Kürzung der Leistung führt. Bei einem Wechsel sollte auf die Deckungssumme, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse geachtet werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihre aktuelle Hausratversicherungssumme auf ausreichende Höhe. Ärzteversichert berät Sie zu maßgeschneiderten Hausrattarifen für Ärzte mit besonderen Versicherungsbedürfnissen. Kündigen Sie bestehende Verträge schriftlich mit der vereinbarten Frist. Melden Sie bedeutende Wertzuwächse sofort dem Versicherer.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →