Privatversicherte Ärzte fragen sich gelegentlich, ob ihre PKV Heilpraktiker-Leistungen erstattet und wie sie den Tarif entsprechend anpassen können. Ein Wechsel in einen anderen Tarif mit besserer Heilpraktiker-Deckung ist innerhalb desselben Versicherers nach §204 VVG möglich.

Hintergrund

PKV-Tarife unterscheiden sich erheblich in der Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen. Manche Tarife schließen Heilpraktiker vollständig aus, andere erstatten bis zu einer definierten Jahressumme. Nach §204 VVG haben PKV-Versicherte das Recht, in einen anderen Tarif desselben Versicherers zu wechseln, ohne neue Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer mit besserer Heilpraktiker-Deckung erfordert jedoch neue Gesundheitsprüfung und den Verlust der Alterungsrückstellungen. Sinnvoller ist daher ein interner Tarifwechsel.

Praktische Hinweise für Ärzte

Beantragen Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei Ihrem PKV-Versicherer. Ärzteversichert analysiert Ihren bestehenden PKV-Tarif und zeigt Optimierungsmöglichkeiten für Heilpraktiker-Leistungen auf. Prüfen Sie, ob eine PKV-Zusatzversicherung für Heilpraktiker günstiger ist als ein vollständiger Tarifwechsel.

Quellen

Blog-Übersicht

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →