Die Aufgabe oder Übergabe einer HNO-Praxis folgt den allgemeinen Regeln der Vertragsarztpraxis. Besonderheiten ergeben sich durch die spezialisierte Geräteausstattung und die oft langjährigen Patientenbeziehungen. Eine sorgfältige Planung sichert einen optimalen Praxiswert.

Hintergrund

HNO-Praxen verfügen oft über spezifische Geräte wie Audiometer, Videolaryngoskope und Schlafdiagnostikausstattung, die beim Praxisverkauf separat bewertet werden. Die Kassenarztzulassung kann auf einen Nachfolger übertragen werden, was den Praxiswert erhöht. Die KV vermittelt bei Nachfolgesuche in unterversorgten Gebieten. Patientenakten müssen nach §630f BGB zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Berufshaftpflicht sollte nach Praxisaufgabe noch für mindestens fünf Jahre mit Nachhaftungsschutz weitergeführt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Planen Sie die HNO-Praxisübergabe zwei bis drei Jahre im Voraus. Beauftragen Sie einen HNO-erfahrenen Praxisgutachter. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsfragen bei der Praxisübergabe und zur Nachhaftung. Nutzen Sie die Nachfolgebörsen der KV und der Ärztekammer für die Nachfolgersuche.

Quellen

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