Eine Holding-Struktur ermöglicht Ärzten, Gewinne aus der Praxis steuereffizient zu verwalten und Haftungsrisiken zu minimieren. Die Auflösung oder Umstrukturierung einer solchen Holding erfordert sorgfältige Planung und spezialisierte Beratung.
Hintergrund
Eine typische Arzt-Holding besteht aus einer operativen Praxis-GmbH oder Praxis-GbR und einer übergeordneten Holding-GmbH, die Gewinne aufnimmt und anlegt. Gewinntransfers von der operativen Gesellschaft zur Holding sind steuerlich begünstigt. Bei der Auflösung entsteht eine Abschlussbesteuerung. Ein Umstrukturierung, etwa durch Einbringen der Praxis in die Holding, erfordert eine Umwandlungssteuerrechtliche Prüfung. Diese Strukturen sind nur dann vorteilhaft, wenn ausreichend hohe Gewinne anfallen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beauftragen Sie einen auf ärztliche Holdingstrukturen spezialisierten Steuerberater und Anwalt für jede strukturelle Veränderung. Klären Sie die KV-rechtlichen Implikationen von Strukturänderungen. Ärzteversichert berät Sie zu D&O-Versicherungen für die Holding und zur Absicherung der operativen Praxis. Planen Sie Umstrukturierungen langfristig und schrittweise.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxisformen
- GmbH-Gesetz – Gesetze im Internet
- KBV – MVZ und Gesellschaftsformen
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