Ärzte können zwischen Honorarberatern, die direkt vergütet werden, und Provisionsberatern, die aus Versicherungsabschlüssen vergütet werden, wählen. Beide Beratungsformen haben Vor- und Nachteile. Ein Wechsel zwischen beiden ist jederzeit möglich.
Hintergrund
Honorarberater berechnen ihre Leistungen direkt dem Kunden und erhalten keine Provision von Versicherungsunternehmen. Dies vermindert potenzielle Interessenkonflikte. Provisionsberater werden durch Abschlussprovisionen von Versicherern vergütet, was für den Kunden keine direkten Kosten bedeutet, aber Anreize für bestimmte Produktempfehlungen setzen kann. Maklerverträge mit Provisionsberatern können mit einem Monat Frist schriftlich gekündigt werden. Bei Honorarberatern endet die Beauftragung nach Abschluss des konkreten Auftrags.
Praktische Hinweise für Ärzte
Prüfen Sie, ob ein Honorarberater oder Provisionsberater für Ihre Bedürfnisse besser geeignet ist. Ärzteversichert arbeitet auf Maklerbasis und ist durch seine Spezialisierung auf Ärzte besonders gut geeignet, arztspezifische Versicherungslösungen zu empfehlen. Bei einem Beraterwechsel kündigen Sie den bestehenden Maklervertrag schriftlich und vollmachtsignierend beim neuen Makler.
Quellen
- BaFin – Honorarberatung
- §61 VVG – Beratungspflicht
- GDV – Vermittlerrecht
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