Zahnarztpraxen unterliegen strengen Hygieneanforderungen gemäß dem Infektionsschutzgesetz und den RKI-Richtlinien. Diese Anforderungen können nicht abgewählt werden, aber Hygienedienstleister und -systeme können jederzeit gewechselt werden.
Hintergrund
Das RKI (Robert Koch Institut) gibt Empfehlungen zur Hygiene in der Zahnarztpraxis, die in die Praxisorganisation zu integrieren sind. Zahnarztpraxen müssen einen Hygienebeauftragten benennen und einen Hygieneplan erstellen. Sterilisationsgeräte (Autoklaven) müssen regelmäßig validiert und gewartet werden. Dokumentationspflichten umfassen Sterilisationsprotokolle und Wartungsnachweise. Hygienedienstleister für Validierung und Schulungen können frei gewählt werden. Behördliche Begehungen durch Gesundheitsämter prüfen die Einhaltung der Vorschriften.
Praktische Hinweise für Ärzte
Überprüfen Sie Ihren Hygieneplan regelmäßig auf Aktualität und RKI-Konformität. Wechseln Sie Hygienedienstleister nach Vertragsende mit ausreichendem Vorlauf. Ärzteversichert berät Sie zur Haftpflichtversicherung für Hygieneprobleme in der Praxis. Schulen Sie Ihr Team regelmäßig in Hygienemaßnahmen.
Quellen
- RKI – Hygiene in der Zahnarztpraxis
- Bundeszahnärztekammer – Hygiene
- Infektionsschutzgesetz – Gesetze im Internet
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