IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) sind freiwillige Zusatzleistungen, die Patienten privat zahlen. Patienten können eine IGeL jederzeit ablehnen oder eine bereits vereinbarte Leistung vor Durchführung widerrufen. Ärzte sind verpflichtet, die Aufklärung schriftlich zu dokumentieren und eine schriftliche Einwilligungserklärung einzuholen.

Hintergrund

Die rechtliche Grundlage für IGeL bildet der Behandlungsvertrag nach §630a BGB. Eine IGeL darf erst nach vollständiger Aufklärung und schriftlicher Vereinbarung erbracht werden. Der Arzt muss transparent über Kosten, Nutzen und Alternativen informieren. Bei fehlerhafter Dokumentation riskiert die Praxis zivil- und berufsrechtliche Konsequenzen. Kassenärzte unterliegen zusätzlich den Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen, die unzulässiges IGeL-Angebot sanktionieren können.

Praktische Hinweise für Ärzte

Verwenden Sie für jede IGeL eine separate schriftliche Vereinbarung mit Kostentransparenz. Dokumentieren Sie die Aufklärung im Praxisverwaltungssystem und lassen Sie den Patienten unterschreiben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Berufshaftpflicht auch Schäden aus IGeL-Leistungen abdeckt. Ärzteversichert hilft Ihnen zu prüfen, ob Ihr aktueller Haftpflichtschutz IGeL ausreichend einschließt oder eine Erweiterung sinnvoll ist.

Quellen

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