Ärzte, die offene Immobilienfonds halten, können diese nach einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zurückgeben. Börsengehandelte Immobilienfonds können jederzeit über die Börse verkauft werden.
Hintergrund
Seit der Fondstransparenzreform 2013 gelten für offene Immobilienfonds strenge Rückgabebeschränkungen. Die Mindesthaltedauer von 24 Monaten und die Kündigungsfrist von 12 Monaten sollen Fondsmanager vor plötzlichen Mittelabflüssen schützen. Für Anteile, die vor dem 22. Juli 2013 erworben wurden, können abweichende Übergangsregelungen gelten. Geschlossene Immobilienfonds hingegen laufen bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit und können vorher nur über den Zweitmarkt veräußert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten vor der Kündigung die konkreten Fondsbedingungen und steuerlichen Folgen prüfen. Ärzteversichert berät zu alternativen Kapitalanlageformen für Ärzte und hilft beim Aufbau eines diversifizierten Portfolios.
Quellen
- BaFin – Offene Investmentvermögen
- Bundesministerium der Finanzen – Kapitalanlage
- GDV – Kapitalanlage und Altersvorsorge
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