Ärzte können direkte Immobilieninvestments am steuereffizientesten nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist gemäß §23 EStG veräußern, da dann der Verkaufserlös steuerfrei ist, oder durch Einbringung in eine vermögensverwaltende GmbH umstrukturieren.

Hintergrund

Die 10-jährige Spekulationsfrist nach §23 EStG ist für Ärzte als Immobilieninvestoren besonders relevant. Ein Wechsel der Investmentstrategie, etwa von Direktinvestments zu indirekten Vehikeln wie Immobilienfonds, erfordert eine steuerliche Planung, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden. Bei der Einbringung von Immobilien in eine GmbH sind Grunderwerbsteuer und ggf. Schenkungsteuer zu berücksichtigen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten jede Umstrukturierung von Immobilieninvestments gemeinsam mit einem auf Arztpraxen spezialisierten Steuerberater planen. Ärzteversichert informiert über steueroptimale Anlagestrukturen für Ärzte.

Quellen

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