Eine Praxis-Inhaltsversicherung kann zum Ende der Vertragslaufzeit oder mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsablauf ordentlich gekündigt werden. Nach einem Schadenfall besteht oft ein Sonderkündigungsrecht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsjahresende möglich.
- Ein Sonderkündigungsrecht besteht innerhalb von 4 Wochen nach einem Leistungsfall oder nach einer Beitragserhöhung.
- Beim Wechsel unbedingt die Versicherungssumme aktualisieren: Viele Praxen sind nach Jahren der Inflation unterversichert.
Ausführliche Antwort
Die meisten Inhaltsversicherungen für Arztpraxen laufen über 1 oder 3 Jahre mit automatischer Verlängerung. Wer wechseln möchte, muss die Kündigungsfrist exakt einhalten. Eine schriftliche Kündigung per Einschreiben sichert den Nachweis. Viele Versicherungen akzeptieren inzwischen auch die Kündigung per E-Mail oder über ein Online-Formular, solange die Frist gewahrt wird.
Vor einem Wechsel sollte die aktuelle Versicherungssumme überprüft werden. Medizinische Geräte sind häufig über die Jahre angeschafft worden, ohne dass die Police entsprechend angepasst wurde. Eine Unterversicherungsquote von 30 bis 40 Prozent ist keine Seltenheit. Im Schadensfall führt dies zur anteiligen Kürzung der Entschädigung. Eine korrekte Bewertung aller Einrichtungsgegenstände, Medizingeräte und EDV-Systeme ist Pflicht.
Beim neuen Anbieter auf folgende Punkte achten: Neuwertentschädigung statt Zeitwert, Einschluss von einfachem Diebstahl, Allgefahrendeckung für Geräte über 1.000 Euro Wert sowie Mitversicherung von Daten und Praxissoftware.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, beim Anbieterwechsel eine nahtlose Anschlussdeckung sicherzustellen: Der neue Vertrag sollte idealerweise am Tag nach dem Ende des alten Vertrags beginnen. Eine Deckungslücke von nur wenigen Tagen kann teuer werden, wenn in dieser Zeit ein Brand oder Einbruch stattfindet.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Allgemeine Versicherungsbedingungen
- BaFin – Verbraucherinformationen Versicherungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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