Internisten, die ihre Praxisform ändern möchten, etwa von der Einzelpraxis zur Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder zum MVZ, müssen einen Antrag bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung stellen und die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Hintergrund

Die Wahl der Praxisform hat erhebliche Auswirkungen auf die Haftung, Vergütung und Zulassung. Eine Einzelpraxis bietet maximale Unabhängigkeit, während eine BAG Kosten teilen und gemeinsam Sprechstundenzeiten erweitern kann. Die Gründung eines MVZ erfordert die Zulassung durch den Zulassungsausschuss der KV und die Eintragung im Handelsregister. Der Wechsel dauert in der Regel drei bis sechs Monate. Beim Übergang müssen Mietverträge, Arbeitsverhältnisse und Versicherungen angepasst werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Internisten sollten bei der Praxisformänderung frühzeitig rechtliche und steuerliche Beratung einholen. Ärzteversichert unterstützt bei der Anpassung aller relevanten Versicherungen beim Wechsel der Praxisform.

Quellen

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