Praxen können bestehende Interoperabilitätslösungen für die Telematikinfrastruktur (TI) durch Kündigung des Dienstleistungsvertrags und Umstieg auf ein alternatives System wechseln, wobei die Anforderungen der gematik an TI-zugelassene Komponenten erfüllt sein müssen.
Hintergrund
Interoperabilität im Gesundheitswesen bezeichnet die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten untereinander auszutauschen. Die Telematikinfrastruktur ist die zentrale Plattform hierfür. Praxen sind nach §291a SGB V verpflichtet, TI-konforme Systeme zu nutzen. Beim Wechsel eines Praxisverwaltungssystems oder Konnektor-Anbieters müssen alle TI-Schnittstellen neu konfiguriert werden. Die gematik zertifiziert TI-Komponenten und führt eine Liste zugelassener Produkte.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten vor einem Systemwechsel die Datenmigration sorgfältig planen und Ausfallzeiten minimieren. Ärzteversichert berät zur IT-Sicherheitsversicherung für Arztpraxen, die auch bei Systemwechseln relevante Risiken abdeckt.
Quellen
- gematik – Telematikinfrastruktur
- KBV – TI-Anforderungen für Praxen
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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