Ärzte, die einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach §7g EStG gebildet haben, können diesen auf ein anderes begünstigtes Wirtschaftsgut umwidmen oder müssen ihn nach drei Jahren auflösen, was zu einer Nachversteuerung zuzüglich Zinsen führt.
Hintergrund
Der Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG ermöglicht kleinen und mittelgroßen Arztpraxen, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten eines begünstigten Wirtschaftsguts vorab steuermindernd abzuziehen. Der Betrag muss innerhalb von drei Jahren tatsächlich investiert werden. Erfolgt keine Investition, wird der IAB rückwirkend aufgelöst, und es entsteht eine Verzinsung von 1,8 Prozent pro Jahr. Eine Übertragung auf ein anderes Wirtschaftsgut ist möglich, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten IAB-Positionen im Steuerbescheid genau verfolgen und die Dreijahresfrist nicht versäumen. Ärzteversichert empfiehlt eine enge Zusammenarbeit mit einem auf Arztpraxen spezialisierten Steuerberater.
Quellen
- Gesetze im Internet – §7g EStG IAB
- Bundesministerium der Finanzen – Steuerrecht für Freiberufler
- Bundesärztekammer – Steuerliche Hinweise
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