Ärzte kündigen ihre Kfz-Versicherung ordentlich bis zum 30. November zum 31. Dezember oder nutzen bei einer Beitragserhöhung das Sonderkündigungsrecht mit vierwöchiger Frist, um zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.
Hintergrund
Für Ärzte mit Dienstwagen oder Praxisfahrzeug ist die richtige Kfz-Versicherung Teil des betrieblichen Versicherungsschutzes. Die steuerliche Absetzbarkeit von Kfz-Versicherungsprämien für betrieblich genutzte Fahrzeuge ist über die Betriebsausgabenregelung möglich. Beim Wechsel sollten Ärzte auf die Übernahme der Schadensfreiheitsklasse des alten Vertrags achten. Für Ärzte mit besonders langen Schadenfreiheitszeiträumen ergeben sich erhebliche Beitragsvorteile.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten jährlich den Kfz-Versicherungsmarkt vergleichen und auf spezielle Berufsgruppenrabatte achten. Ärzteversichert bietet einen Überblick über Versicherungslösungen speziell für Ärzte und hilft beim optimalen Gesamtversicherungsschutz.
Quellen
- GDV – Kfz-Versicherung
- BaFin – Versicherungsaufsicht
- Gesetze im Internet – VVG Kündigung
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