Zahnärzte und Kieferorthopäden können ihren Abrechnungsdienstleister durch schriftliche Kündigung zum vereinbarten Vertragsende wechseln und sollten beim neuen Anbieter auf fundierte BEMA-Kenntnisse, Erfahrung mit kieferorthopädischen Heil- und Kostenplänen sowie DSGVO-Konformität achten.
Hintergrund
Die kieferorthopädische Abrechnung nach BEMA ist komplex, da sie Festzuschüsse, Eigenanteile, GOZ-Leistungen und Laborkosten umfasst. Professionelle Abrechnungsdienstleister übernehmen die Erstellung von Heil- und Kostenplänen, die Kommunikation mit Krankenkassen und das Mahnwesen. Beim Wechsel des Abrechnungsdienstleisters muss eine DSGVO-konforme Datenübertragung sichergestellt werden. Offene Forderungen und laufende Rechnungen sollten vertraglich geregelt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Kieferorthopäden sollten vor dem Wechsel alle offenen Forderungen und laufenden Abrechnungsvorgänge dokumentieren. Ärzteversichert berät Zahnärzte auch zu zahnärztlichen Berufshaftpflichtlösungen und anderen Praxisversicherungen.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- BZÄK – BEMA Kieferorthopädie
- KBV – Abrechnung zahnärztlicher Leistungen
- Bundesärztekammer – Zahnärztliches Gebührenrecht
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