Arztpraxen können ihren KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) durch schriftliche Kündigung zum Vertragsende wechseln und müssen beim neuen Anbieter sicherstellen, dass dieser durch die gematik als KIM-Dienst zugelassen ist.
Hintergrund
KIM ist der sichere Kommunikationsdienst der Telematikinfrastruktur für den Austausch von medizinischen Dokumenten zwischen Leistungserbringern. Seit dem 1. Juli 2021 sind Vertragsärzte verpflichtet, KIM für den Empfang von elektronischen Arztbriefen zu nutzen. Es gibt mehrere gematik-zugelassene KIM-Anbieter, zwischen denen Praxen wechseln können. Beim Wechsel muss die neue KIM-Adresse allen Kommunikationspartnern mitgeteilt und im Verzeichnisdienst aktualisiert werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten beim KIM-Wechsel die Migration der bestehenden KIM-Adresse prüfen und alle Kommunikationspartner über die neue Adresse informieren. Ärzteversichert berät Ärzte auch zu IT-Sicherheitsversicherungen für Praxen in der Telematikinfrastruktur.
Quellen
- gematik – KIM-Dienst
- KBV – KIM-Pflicht für Vertragsärzte
- BSI – Sicherheit in der Telematikinfrastruktur
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