Ärzte können die private Krankenversicherung ihres Kindes mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende oder im Falle einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten mit Sonderkündigungsrecht kündigen und zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren PKV-Anbieter wechseln.
Hintergrund
Kinder von PKV-versicherten Ärzten sind in der Regel selbst in der PKV versichert. PKV-Kinderversicherungen können ohne erneute Gesundheitsprüfung nach §204 VVG zwischen Tarifen gewechselt werden. Beim Wechsel des Versicherungsunternehmens ist eine Gesundheitsprüfung bei Kindern in der Regel unkritisch. Bei GKV-versicherten Kindern von PKV-Ärzten ist zu prüfen, ob der Wechsel in die PKV sinnvoll ist.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten PKV-Kindertarife regelmäßig vergleichen und Tarifoptimierungen nach §204 VVG nutzen. Ärzteversichert vergleicht PKV-Kindertarife für Arztfamilien und zeigt Einsparpotenziale auf.
Quellen
- BaFin – Private Krankenversicherung
- GDV – PKV Kindertarife
- Gesetze im Internet – §204 VVG
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