Das Krankengeld in der GKV berechnet sich aus dem Regelentgelt und beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoentgelts. Wer seine Kasse wechselt, muss die Krankengeldansprüche kennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Krankengeld berechnet sich aus dem Regelentgelt der letzten 4 abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume.
  • Die maximale Krankengeldzahlung beläuft sich auf 2025 höchstens auf 120,75 Euro pro Tag (für Mitglieder mit einem Jahresbrutto über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro).
  • Angestellte Ärzte erhalten Krankengeld erst nach Ablauf der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.

Ausführliche Antwort

Das GKV-Krankengeld ist für angestellte Ärzte nach 6 Wochen Krankheit relevant. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Bruttogehalts der letzten 4 Wochen vor Erkrankung. Da das Gehalt der meisten Ärzte die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, ist das Krankengeld auf den BBG-Betrag gedeckelt: Im Jahr 2025 sind das maximal 4.537,50 Euro monatlich.

Ein Kassenwechsel ist grundsätzlich monatlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende möglich, sofern eine Mindestmitgliedschaft von 12 Monaten erfüllt ist. Wer kurz vor einer Erkrankung die Kasse wechselt, sollte sicherstellen, dass der neue Anbieter keine Wartezeiten für Krankengeldansprüche vorsieht. Dieser Fall ist in der GKV selten, aber bei Zusatzversicherungen relevant.

Die Krankengeld-Lücke zwischen dem tatsächlichen Arztgehalt und dem GKV-Krankengeld kann erheblich sein: Bei einem Monatsgehalt von 8.000 Euro netto und GKV-Krankengeld von 3.500 Euro fehlen monatlich 4.500 Euro. Ein privates Krankentagegeld schließt diese Lücke.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt allen angestellten Ärzten in der GKV, ein privates Krankentagegeld zu vereinbaren, das ab dem 43. Krankheitstag (nach Ablauf der Lohnfortzahlung) greift. Die Prämie ist überschaubar, der Schutz aber erheblich. Wer mehr als 6 Wochen krank ist, ohne ausreichende Absicherung, gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten.

Quellen und weiterführende Informationen

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