Ärzte können ihr PKV-Krankenhaustagegeld mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende kündigen oder bei einer Beitragserhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung das Sonderkündigungsrecht nach §205 VVG nutzen.

Hintergrund

Das Krankenhaustagegeld ist eine fakultative Zusatzleistung in der PKV, die einen täglichen Betrag für jeden Krankenhaustag zahlt, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Für Ärzte ist diese Leistung besonders relevant, da Krankenhausaufenthalte zu erheblichen Einkommensausfällen führen können. Beim Wechsel zu einem anderen PKV-Tarif sollte auf die Mitnahme von Altersrückstellungen nach §204 VVG geachtet werden. Ein vollständiger Versichererwechsel setzt eine erneute Risikoprüfung voraus.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten das Krankenhaustagegeld regelmäßig mit ihrem tatsächlichen Einkommensbedarf abgleichen. Ärzteversichert vergleicht PKV-Zusatzleistungen für Ärzte und hilft bei der Optimierung des Gesamtversicherungsschutzes.

Quellen

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