Ärzte kündigen ihr Krankentagegeld mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende und müssen beim Wechsel beachten, dass beim neuen Anbieter in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte sind auf Krankentagegeld angewiesen, weil sie als Selbstständige keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben. Das Krankentagegeld sollte das Nettoeinkommen ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit absichern. Beim Wechsel des Krankentagegeldversicherers sollten Ärzte auf Karenzzeiten (Tage ohne Leistung am Anfang der AU) achten und die Einkommensdokumentation aktuell halten. Einkommensschwankungen müssen dem Versicherer gemeldet werden, da eine Überversicherung zur Kündigung führen kann.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten das versicherte Krankentagegeld jährlich mit ihrem aktuellen Nettoeinkommen abgleichen. Ärzteversichert vergleicht Krankentagegeldtarife speziell für niedergelassene Ärzte und zeigt die optimale Absicherungshöhe.
Quellen
- GDV – Krankentagegeld Selbstständige
- BaFin – Krankenversicherung
- Gesetze im Internet – §205 VVG Kündigung
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