Ärzte können Praxiskredite durch vollständige Tilgung, Sondertilgung oder Umschuldung zu einem günstigeren Anbieter beenden, wobei bei vorzeitiger Ablösung von Festzinsdarlehen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird.

Hintergrund

Praxiskredite für Ärzte dienen typischerweise der Praxisübernahme, der Anschaffung medizinischer Geräte oder der Praxisrenovierung. Die Zinsen für Praxiskredite sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Bei der Umschuldung eines bestehenden Kredits entstehen Kosten durch die Vorfälligkeitsentschädigung des alten Kredits, die gegen die Zinsersparnis des neuen Kredits abgewogen werden müssen. Spezialbanken für Heilberufe bieten häufig günstigere Konditionen als Universalbanken.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte sollten vor einer Umschuldung die Konditionen mehrerer Anbieter vergleichen und die steuerlichen Effekte berücksichtigen. Ärzteversichert berät zu finanziellen Absicherungsstrategien für Ärzte und kann auf spezialisierte Praxisfinanzierungsanbieter hinweisen.

Quellen

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