Arztpraxen können ihren Laborabrechnungsdienstleister durch schriftliche Kündigung zum vereinbarten Vertragsende wechseln und sollten beim neuen Anbieter auf fundierte EBM- und GOÄ-Kenntnisse sowie eine DSGVO-konforme Datenverarbeitung achten.

Hintergrund

Die Laborabrechnung in der Arztpraxis umfasst sowohl kassenbezogene Laborleistungen nach EBM als auch privatärztliche Laborleistungen nach GOÄ. Laborleistungen werden in der Praxis (Praxislabor) oder durch Einsendung an ein Laborverbund abgerechnet. Beim Wechsel des Abrechnungsdienstleisters müssen alle offenen Forderungen klar geregelt werden. DSGVO-konforme Auftragsdatenverarbeitung ist bei der Weitergabe von Patientendaten an externe Abrechnungsdienstleister zwingend erforderlich.

Praktische Hinweise für Ärzte

Praxisinhaber sollten beim Wechsel des Laborabrechnungsdienstleisters alle laufenden Fälle dokumentieren und sicherstellen, dass keine Abrechnungslücken entstehen. Ärzteversichert berät zu weiteren Praxisabsicherungsthemen.

Quellen

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