Ärzte im Vertretungsdienst (Locum Tenens) können ihre spezifischen Berufshaftpflichtversicherungen für Vertretertätigkeiten durch schriftliche Kündigung zum Vertragsende wechseln und müssen darauf achten, dass zwischen alter und neuer Police keine Deckungslücke entsteht.
Hintergrund
Locum-Tenens-Ärzte, die Praxisvertretungen oder Krankenhausvertretungen übernehmen, haben besondere Versicherungsbedürfnisse. Die Berufshaftpflicht des zu vertretenden Arztes schließt den Vertreter in der Regel nicht ein. Spezielle Vertretungsversicherungen oder Tagestickets für den Haftpflichtschutz sind daher wichtig. Beim Wechsel des Versicherers sollte die Nachhaftungsregelung für bereits erbrachte Tätigkeiten geprüft werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Locum-Tenens-Ärzte sollten vor jeder Vertretungstätigkeit ihren Haftpflichtschutz explizit klären. Ärzteversichert berät zu spezialisierten Haftpflichtlösungen für Vertretertätigkeiten.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht Ärzte
- GDV – Berufshaftpflichtversicherung Ärzte
- BaFin – Versicherungsaufsicht
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