Ärzte können ihre Mitgliedschaft im Marburger Bund durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende beenden, verlieren damit aber die tariflichen Vorteile, die durch den MB/TV-Ärzte ausgehandelt werden.
Hintergrund
Der Marburger Bund ist die Berufsgewerkschaft der angestellten Ärzte in Deutschland und handelt den Tarifvertrag für Ärzte (TV-Ärzte) aus. Mitglieder profitieren von Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Beratungsleistungen und der Vertretung ihrer Interessen in Tarifverhandlungen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag beträgt ca. 0,7 bis 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Niedergelassene Ärzte, die nicht angestellt sind, können zwar Mitglied sein, profitieren aber von den Tarifverträgen nicht direkt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten vor dem Austritt prüfen, ob laufende Rechtsstreitigkeiten vom Marburger Bund begleitet werden, da Rechtsschutz nach Austritt endet. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, einen separaten Rechtsschutz für arbeitsrechtliche Fragen abzuschließen.
Quellen
- Marburger Bund – Mitgliedschaft
- Bundesärztekammer – Berufsorganisationen
- Gesetze im Internet – TVG Tarifvertragsgesetz
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