Arztpraxen können ihre Maschinenbruchversicherung für medizinische Großgeräte mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigen oder bei einer Beitragserhöhung innerhalb von einem Monat das Sonderkündigungsrecht nutzen.
Hintergrund
Maschinenbruchversicherungen für Arztpraxen decken kostspielige Schäden an medizinischen Geräten wie CT, MRT, Röntgenanlagen oder Laborgeräten ab, die durch Bedienungsfehler, Kurzschluss oder Materialermüdung entstehen. Beim Wechsel des Versicherers sollten laufende Schadensfälle und offene Leasingverträge berücksichtigt werden. Der neue Versicherer kann eine Vor-Ort-Besichtigung der Geräte verlangen. Die Prämie richtet sich nach dem Neuwert und Alter der versicherten Geräte.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten bei jedem Gerätekauf prüfen, ob eine Maschinenbruchversicherung wirtschaftlich sinnvoll ist. Ärzteversichert hilft beim Vergleich von Praxisversicherungen und dem Aufbau eines optimalen Versicherungspakets für medizinische Praxen.
Quellen
- GDV – Maschinenversicherung
- BaFin – Sachversicherung
- Bundesärztekammer – Praxisausstattung
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