Ärzte erhalten die Mietkaution für Praxisräume nach Beendigung des Mietverhältnisses und vollständiger Rückgabe der Räume zurück, wobei Vermieter nach herrschender Rechtsprechung maximal sechs Monate für die Abrechnung haben.
Hintergrund
Für Praxisräume wird in der Regel eine Mietkaution in Höhe von drei Monatsnettomieten vereinbart. Diese kann als Barkaution, Sparbuch oder Kautionsbürgschaft erbracht werden. Kautionsbürgschaften von Versicherungsunternehmen sind für Ärzte praktischer, da kein Kapital gebunden wird, erfordern aber jährliche Prämien. Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Räume muss die Kaution spätestens nach sechs Monaten zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten beim Auszug aus Praxisräumen ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen und alle Mängel fotografisch dokumentieren. Ärzteversichert berät zu Praxismietvertragsthemen und ergänzenden Versicherungslösungen.
Quellen
- Gesetze im Internet – §551 BGB Mietkaution
- Bundesärztekammer – Praxisräume
- KBV – Niederlassung und Praxisgründung
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