Praxisinhaber können die betriebliche Mitarbeiter-Unfallversicherung durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, wobei zu beachten ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft davon unberührt bleibt.

Hintergrund

Mitarbeiter in Arztpraxen sind über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich gegen Berufs- und Wegeunfälle versichert. Darüber hinaus können Praxisinhaber freiwillige Gruppen-Unfallversicherungen abschließen, die Leistungen über die gesetzliche Versicherung hinaus bieten. Beim Wechsel des Anbieters sollten laufende Schadensfälle berücksichtigt werden. Der neue Vertrag sollte nahtlos an den alten anschließen, um Deckungslücken zu vermeiden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Praxisinhaber sollten regelmäßig prüfen, ob die private Mitarbeiter-Unfallversicherung noch zeitgemäße Leistungen bietet. Ärzteversichert vergleicht Mitarbeiterversicherungen für Arztpraxen und hilft beim Aufbau eines optimalen Schutzpakets.

Quellen

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