Ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann durch einstimmigen Gesellschafterbeschluss aufgelöst werden, wobei die vertragsärztliche Zulassung des MVZ beim Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung separat beendet werden muss.
Hintergrund
Die Gründung eines MVZ erfordert nach §95 SGB V die Zulassung durch den Zulassungsausschuss. Träger können vertragsärztliche Leistungserbringer, Krankenhäuser oder Kommunen sein. Seit der Gesundheitsreform 2023 wurden die Regelungen für MVZ weiter verschärft. Die Auflösung eines MVZ muss die Versorgungskontinuität für die Patienten sicherstellen. Vorhandene Angestelltenstellen bleiben nicht automatisch erhalten und müssen neu vergeben werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
MVZ-Gründer sollten alle regulatorischen Anforderungen frühzeitig mit der KV und einem Fachanwalt klären. Ärzteversichert berät zu Versicherungsfragen bei MVZ-Gründung und -Auflösung.
Quellen
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