MVZ unterliegen nach §95 SGB V strengen gesetzlichen Anforderungen, die durch den Gesetzgeber geändert werden können. Bestehende MVZ-Strukturen, die neuen Anforderungen nicht entsprechen, können durch eine Übergangsfrist angepasst werden.
Hintergrund
Die MVZ-Regulierung wurde zuletzt durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verschärft. Besondere Anforderungen gelten für investorengeführte MVZ (Private-Equity-Beschränkungen). Krankenhäuser dürfen MVZ nur in bestimmten Fachrichtungen betreiben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen regelmäßig, ob MVZ die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Verstöße können zur Zulassungsentziehung führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
MVZ-Gesellschafter sollten Gesetzesänderungen kontinuierlich verfolgen und bei Bedarf ihre Strukturen anpassen. Ärzteversichert berät zur Absicherung von MVZ-Gesellschaftern.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- KBV – MVZ und Regulierung
- Gesetze im Internet – §95 SGB V
- Bundesministerium für Gesundheit – Versorgungsstärkung
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