Ärzte können eine genehmigte Nebentätigkeit durch Meldung bei ihrem Arbeitgeber (bei angestellten Ärzten) oder durch formlose Aufgabe (bei niedergelassenen Ärzten) beenden, wobei steuerliche Abschlüsse für das laufende Jahr noch zu berücksichtigen sind.
Hintergrund
Angestellte Ärzte benötigen für Nebentätigkeiten die Genehmigung des Arbeitgebers nach §3 Abs. 3 TV-Ärzte. Die Genehmigung ist zu widerrufen, wenn die Nebentätigkeit betriebliche Interessen beeinträchtigt. Niedergelassene Ärzte dürfen Nebentätigkeiten grundsätzlich frei ausüben, müssen aber zulassungsrechtliche Einschränkungen und die Berufsordnung beachten. Einnahmen aus Nebentätigkeiten sind steuerlich als selbstständige oder nichtselbstständige Einkünfte zu versteuern.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten bei der Aufnahme und Beendigung von Nebentätigkeiten alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte im Blick behalten. Ärzteversichert berät zu Absicherungsfragen bei verschiedenen Tätigkeitsformen für Ärzte.
Quellen
- Bundesärztekammer – Berufsrecht und Nebentätigkeit
- KBV – Zulassungsrecht
- Gesetze im Internet – TV-Ärzte
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