Arztpraxen können ihren Anbieter für das elektronische Notfalldatenmanagement (NFDM) wechseln, indem sie den bestehenden Vertrag zum vereinbarten Termin kündigen und einen neuen gematik-konformen Anbieter wählen, der die Anforderungen an die Telematikinfrastruktur erfüllt.

Hintergrund

Das Notfalldatenmanagement (NFDM) ist ein Bestandteil der Telematikinfrastruktur, der auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert wird und im Notfall wichtige Medizindaten zugänglich macht. Ärzte können Notfalldaten nur mit dem Einverständnis des Patienten anlegen und aktualisieren. Die gematik stellt die technischen Anforderungen für NFDM-Anbieter fest. Beim Wechsel müssen DSGVO-konforme Datenmigration und die Löschung von Daten beim alten Anbieter sichergestellt werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Arztpraxen sollten beim NFDM-Wechsel die Patienteninformation über die Datenverarbeitung aktualisieren. Ärzteversichert berät zu IT-Sicherheitsversicherungen für Praxen in der Telematikinfrastruktur.

Quellen

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