Ein Notgroschen für Ärzte ist keine kündbare Versicherung, sondern eine Liquiditätsreserve auf einem Tagesgeld- oder Festgeldkonto, die jederzeit umstrukturiert werden kann. Dennoch gibt es klare Empfehlungen, wie hoch die Reserve sein sollte und wann ein Wechsel des Kontoanbieters sinnvoll ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Ärzte sollten einen Notgroschen von drei bis sechs Monatsausgaben als liquide Reserve vorhalten
- Ein Tagesgeldkonto bietet sofortige Verfügbarkeit und sollte bei einem Zinswechsel problemlos gewechselt werden können
- Der Wechsel zu einem besser verzinsten Anbieter ist jederzeit möglich, ohne steuerliche oder vertragliche Konsequenzen
Ausführliche Antwort
Der Notgroschen dient der finanziellen Absicherung in unvorhergesehenen Situationen: Praxisausfall, Geräteschaden, plötzliche Krankheit oder Verzögerungen bei KV-Abrechnungen. Für niedergelassene Ärzte empfehlen Finanzexperten eine Reserve von mindestens drei Nettomontaten der Privatentnahme, für Chefärzte mindestens zwei Monatsnettoeinkommen.
Den Notgroschen legt man typischerweise auf einem Tagesgeldkonto an, das Zinsen bringt, aber jederzeit vollständig verfügbar ist. Die Zinsen für Tagesgeld schwanken stark: 2024 boten führende Direktbanken 3 bis 4 Prozent Zinsen. Der Wechsel zu einem besseren Anbieter ist jederzeit möglich, da Tagesgeldkonten keine Mindestlaufzeiten haben. Festgeldkonten bieten oft höhere Zinsen, binden das Kapital aber für sechs bis 36 Monate, weshalb sie für einen echten Notgroschen weniger geeignet sind.
Der "Wechsel" eines Notgroschens bedeutet praktisch: Guthaben vom alten Tagesgeldkonto auf das neue übertragen, altes Konto kündigen oder belassen. Steuerlich gibt es nichts zu beachten, da Zinserträge unabhängig vom Anbieter der Abgeltungsteuer (25 Prozent plus Solidaritätszuschlag) unterliegen. Freistellungsaufträge müssen beim neuen Anbieter neu eingerichtet werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Niedergelassene Ärzte mit Praxisdarlehen sollten den Notgroschen nicht zur Tilgung des Darlehens nutzen, auch wenn die Zinsdifferenz verlockend erscheint. Ärzteversichert empfiehlt, den Notgroschen als separates Konto zu führen und durch eine Praxisausfallversicherung zu ergänzen, die bei längerer Krankheit die laufenden Praxiskosten übernimmt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Abgeltungsteuer
- Bundesärztekammer – Finanzielle Absicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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