Onkologisch tätige Ärzte können ihre spezifische Berufshaftpflichtversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigen und zu einem Anbieter wechseln, der ausreichende Deckungssummen für die besonderen Haftungsrisiken der Onkologie bietet.
Hintergrund
Die Onkologie hat besondere Haftungsrisiken, da Fehler bei der Krebsdiagnose oder Chemotherapie zu schwerwiegenden Schäden führen können. Berufshaftpflichtversicherungen für Onkologen sollten Deckungssummen von mindestens drei Millionen Euro pro Schadensereignis vorsehen. Beim Wechsel des Versicherers ist eine Nachhaftungsklausel für ältere Behandlungsfälle zwingend erforderlich. Die Berufsunfähigkeitsabsicherung für Onkologen sollte das hohe Einkommensniveau berücksichtigen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Onkologisch tätige Ärzte sollten ihren Berufshaftpflichtschutz regelmäßig auf ausreichende Deckungssummen prüfen. Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtlösungen speziell für Onkologen.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- GDV – Berufshaftpflichtversicherung Ärzte
- Bundesärztekammer – Berufshaftpflicht
- BaFin – Versicherungsaufsicht
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →