Arztpraxen können Online-Terminbuchungssysteme durch schriftliche Kündigung zum Vertragsende wechseln und müssen dabei sicherstellen, dass Patientendaten DSGVO-konform zum neuen System migriert oder beim alten System gelöscht werden.
Hintergrund
Online-Terminbuchungssysteme für Arztpraxen verarbeiten Patientendaten und unterliegen daher der DSGVO. Eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung (AV-Vertrag) mit dem Systemanbieter ist Pflicht. Beim Wechsel des Anbieters müssen bestehende Termindaten sorgfältig übergeben und alle Patientenbenachrichtigungen über den Systemwechsel kommuniziert werden. Die KBV empfiehlt die Nutzung TI-kompatibler Terminbuchungssysteme, um die Integration mit der elektronischen Patientenakte zu erleichtern.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten beim Terminbuchungssystemwechsel eine Übergangsfrist einplanen, in der beide Systeme parallel laufen. Ärzteversichert informiert über Cyber-Versicherungen für Arztpraxen, die auch beim Datenmigrations-Risiko schützen.
Quellen
- KBV – Digitalisierung in der Praxis
- gematik – Terminbuchung und TI
- Bundesbeauftragter für Datenschutz – DSGVO
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →