Ophthalmologische Lasergeräte wie Excimer-Laser oder Femtosekundenlaser sind mit Anschaffungspreisen von 150.000 bis über 500.000 Euro Investitionen, bei denen Kauf, Leasing und Finanzierung sorgfältig abgewogen werden müssen. Eine Ablösung oder ein Wechsel des Gerätes erfordert die Klärung steuerlicher, vertraglicher und versicherungsrechtlicher Fragen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Leasingverträge für Lasergeräte haben typisch Laufzeiten von 5 bis 7 Jahren mit strengen Ausstiegsklauseln
  • Restwert und Ablösebetrag bei vorzeitiger Kündigung verhandeln, oft 20 bis 30 % des ursprünglichen Kaufpreises
  • Neues Gerät versicherungstechnisch sofort in Sachversicherung und Elektronikversicherung einbinden

Ausführliche Antwort

Für niedergelassene Augenärzte ist der ophthalmologische Laser häufig der größte Einzelposten im Investitionsbudget. Leasingverträge mit Herstellern oder Finanzierungsgesellschaften laufen in der Regel 5 bis 7 Jahre. Eine vorzeitige Ablösung ist vertraglich möglich, aber mit Ablösebeiträgen verbunden, die je nach verbleibendem Laufzeitrest 15 bis 40 % des ursprünglichen Gerätewertes betragen können.

Vor einem Wechsel sollte geprüft werden, ob ein Upgrade innerhalb des bestehenden Leasing- oder Servicevertrags wirtschaftlich günstiger ist als ein Neuerwerb. Hersteller wie Alcon, ZEISS oder Schwind bieten teilweise Trade-in-Programme an, bei denen das Altgerät angerechnet wird. Der Restwert eines 7 Jahre alten Excimer-Lasers liegt je nach Marke und Pflegezustand noch bei 20.000 bis 60.000 Euro.

Nach dem Wechsel muss das neue Gerät sofort in die Strahlenschutz-Dokumentation aufgenommen und bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ebenso ist die Elektronikversicherung anzupassen, da neue Geräte andere Wiederbeschaffungswerte haben. Der Versicherungsschutz sollte auf Neuwertbasis abgeschlossen werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Augenärzten, im Rahmen des Gerätewechsels auch die Betriebsunterbrechungsversicherung zu überprüfen: Ein Geräteausfall in einer Laser-Praxis kann Einnahmeausfälle von mehreren Tausend Euro pro Woche verursachen, wenn keine Leihgeräte oder Vertretungen verfügbar sind.

Quellen und weiterführende Informationen

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