Pädiater können ihre Berufshaftpflichtversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigen und zu einem Anbieter wechseln, der ausreichende Deckungssummen für die besonderen Haftungsrisiken der Kinderheilkunde bietet.

Hintergrund

Die Pädiatrie hat besondere Haftungsrisiken, da Schäden bei Kindern oft erst nach Jahren erkennbar sind und lang anhaltende finanzielle Folgen haben können. Berufshaftpflichtversicherungen für Pädiater sollten Deckungssummen vorsehen, die auch dauerhafte Schäden bei Kindern abdecken. Beim Wechsel des Versicherers ist die Nachhaftungsklausel für ältere Behandlungsfälle besonders wichtig. Die Berufshaftpflicht sollte auch Impfkomplikationen einschließen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Pädiater sollten bei der Auswahl der Berufshaftpflicht besonders auf die Nachhaftungsregelungen und die Deckungssummen pro Schadensereignis und Vertragsjahr achten. Ärzteversichert vergleicht Berufshaftpflichtlösungen für Kinderheilkunde speziell für Pädiater.

Quellen

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