Ärzte sind nach §1827 BGB verpflichtet, eine wirksame Patientenverfügung zu beachten, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist. Patienten können ihre Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen.
Hintergrund
Die Patientenverfügung nach §1827 BGB ermöglicht es Menschen, im Voraus Festlegungen zu ärztlichen Behandlungen zu treffen. Ärzte müssen eine schriftliche Patientenverfügung, die auf die konkrete Situation zutrifft, zwingend beachten. Bei Unklarheiten über die Reichweite der Patientenverfügung muss ein Betreuer oder Bevollmächtigter hinzugezogen werden. Für Ärzte ist die sorgfältige Dokumentation des Aufklärungsgesprächs und der Berücksichtigung der Patientenverfügung aus haftungsrechtlichen Gründen wichtig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten im Gespräch mit Patienten über Patientenverfügungen proaktiv informieren und die Dokumentation sorgfältig führen. Ärzteversichert empfiehlt allen Ärzten, selbst eine Patientenverfügung zu erstellen und ihren Versicherungsschutz für das ärztliche Berufsrecht zu überprüfen.
Quellen
- Gesetze im Internet – §1827 BGB Patientenverfügung
- Bundesärztekammer – Patientenverfügungen
- Bundesministerium der Justiz – Patientenverfügung
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