Praxisinhaber können ihre Führungskonzepte und HR-Managementsysteme jederzeit anpassen, wobei wesentliche Änderungen der Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter eine Änderungskündigung oder eine einvernehmliche Vertragsänderung erfordern.
Hintergrund
Personalführung in der Arztpraxis umfasst die Auswahl, Einarbeitung, Motivation und Weiterentwicklung von Mitarbeitern. Rechtliche Grundlagen sind das Arbeitsrecht, der Tarifvertrag für MFA und ggf. betriebliche Vereinbarungen. Ein Wechsel des HR-Managementsystems (z.B. Personalverwaltungssoftware) ist jederzeit möglich, sofern die Datenmigration DSGVO-konform erfolgt. Wesentliche Änderungen der Arbeitsorganisation, wie die Einführung von Schichtdienst, erfordern die Mitwirkung der Arbeitnehmer.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten Änderungen in der Personalführung transparent kommunizieren und arbeitsrechtliche Beratung hinzuziehen. Ärzteversichert informiert über Mitarbeiterabsicherung und Benefits für Arztpraxen.
Quellen
- Bundesärztekammer – Praxispersonal
- VMF – Tarifvertrag MFA
- Gesetze im Internet – KSchG Änderungskündigung
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