Praxisinhaber können Personalmanagement-Software durch Kündigung des Lizenzvertrags zum Vertragsende wechseln und müssen dabei sicherstellen, dass Mitarbeiterdaten DSGVO-konform zum neuen System übertragen oder beim alten System gelöscht werden.
Hintergrund
Personalmanagement-Systeme für Arztpraxen verwalten Mitarbeiterdaten, Dienstpläne, Urlaubsanträge und ggf. Lohnbuchhaltung. Diese Systeme verarbeiten besonders sensible personenbezogene Daten und unterliegen strengen DSGVO-Anforderungen. Beim Systemwechsel muss eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung mit dem alten Anbieter die sichere Datenlöschung sicherstellen. Die Mitarbeiter sind über den Wechsel des Datenverarbeitungssystems zu informieren.
Praktische Hinweise für Ärzte
Praxisinhaber sollten beim Wechsel des Personalmanagementsystems eine datenschutzrechtliche Beratung einholen. Ärzteversichert informiert über Cyber-Versicherungen, die auch Datenpannen beim Systemwechsel absichern.
Regelmäßige Überprüfungen des gesamten Versicherungsschutzes gehören zur professionellen Praxisführung. Ärzteversichert bietet Ärzten eine strukturierte Jahresanalyse aller relevanten Versicherungsverträge an und deckt dabei Lücken und Einsparpotenziale auf. Ein unverbindliches Erstgespräch hilft, die eigene Absicherung systematisch zu bewerten und gezielt zu optimieren.
Quellen
- Bundesbeauftragter für Datenschutz – Arbeitnehmerdatenschutz
- Bundesärztekammer – Praxismanagement
- Gesetze im Internet – DSGVO §28
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →