Der Begriff "Personalschlüssel" in der Arztpraxis beschreibt das Verhältnis von Ärzten und Arzthelferinnen (MFA) zur Patientenzahl. Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Personalschlüssel für Arztpraxen, aber betriebswirtschaftliche Richtwerte, die Qualität und Effizienz sichern. Praxisinhaber können ihre Personalstrategie jederzeit anpassen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein gängiger Richtwert liegt bei 1 bis 1,5 MFA pro Arzt, abhängig vom Fachgebiet und Patientenvolumen
  • Veränderungen im Personalschlüssel (mehr oder weniger Stellen) erfordern arbeitsrechtliche Maßnahmen: Neueinstellungen, Aufhebungsverträge oder betriebsbedingte Kündigungen
  • Der Personalaufwand liegt in Arztpraxen typischerweise bei 25 bis 35 Prozent des Umsatzes und ist der größte Kostenfaktor nach Miete

Ausführliche Antwort

Will eine Praxis ihren Personalschlüssel erhöhen (mehr MFA), braucht es Stellenausschreibungen über Ärztekammerbörsen oder Jobportale, sorgfältige Auswahl und einen Arbeitsvertrag, der Tarifrecht oder übertarifliche Vergütung klar regelt. Beim Personalabbau (Reduzierung) sind Kündigungsfristen nach dem KSchG einzuhalten, ggf. Abfindungen zu zahlen und bei mehr als 10 Angestellten der Betriebsrat zu informieren.

Wichtig ist auch die arbeitsrechtliche Absicherung: Praxisinhaber haften als Arbeitgeber für korrekte Sozialversicherungsanmeldungen, Lohnsteuerpflichten und Arbeitnehmerrechte. Ein Fehler bei einer Kündigung kann zu einer Abfindungsklage vor dem Arbeitsgericht führen. Praxisinhaberrechtsschutz ist daher empfehlenswert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind für Praxen belastend und teuer. Ärzteversichert empfiehlt einen Rechtsschutzvertrag, der arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen als Arbeitgeber einschließt, und kann passende Tarife vermitteln.

Quellen und weiterführende Informationen

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