Ärzte können ihre Pflege-Tagegeldversicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln, sollten dabei aber beachten, dass beim neuen Anbieter eine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten anfallen können.
Hintergrund
Pflege-Tagegeld und Pflegekostenversicherung sind zwei unterschiedliche Produkttypen: Das Pflege-Tagegeld zahlt einen festen Betrag je Pflegetag unabhängig von den tatsächlichen Kosten, während die Pflegekostenversicherung tatsächliche Pflegekosten bis zu einem Maximalwert erstattet. Für Ärzte ist das Pflege-Tagegeld oft vorteilhafter, da es Einkommensverluste kompensiert. Bei einem Versichererwechsel wird in der Regel eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt, was bei Vorerkrankungen zum Ausschluss führen kann.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ärzte sollten Pflege-Zusatzversicherungen frühzeitig und in jungen Jahren abschließen, da dann die Prämien günstiger und Gesundheitsprüfungen weniger problematisch sind. Ärzteversichert vergleicht Pflegezusatzversicherungen für Ärzte.
Quellen
- GDV – Pflegezusatzversicherung
- BaFin – Pflegeversicherung
- Gesetze im Internet – §205 VVG
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