Ärzte, die nahe Angehörige pflegen, haben nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) das Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu zehn Tage) und auf Pflegezeit (bis zu sechs Monate), verbunden mit einem Kündigungsschutz für die Dauer dieser Zeit.

Hintergrund

Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz geben Arbeitnehmern und Selbstständigen Rechte bei der Pflege von Angehörigen. Angestellte Ärzte können Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, wobei ein zinsloses staatliches Darlehen zur Einkommensabsicherung beantragt werden kann. Niedergelassene Ärzte müssen die Praxisvertretung selbst organisieren. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld oder Sachleistungen für die pflegebedürftigen Angehörigen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Ärzte, die Angehörige pflegen, sollten frühzeitig alle verfügbaren Unterstützungsleistungen beantragen. Ärzteversichert informiert über Einkommensabsicherung während der Pflegezeit für Ärzte.

Quellen

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