Pflege-WGs sind eine Alternative zum Pflegeheim und bieten Pflegebedürftigen mehr Selbstbestimmung. Ärzte, die Angehörige in einer Pflege-WG unterbringen oder selbst im Alter diese Option planen, sollten die Vertragsmodalitäten kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bewohner einer Pflege-WG schließen Wohnraum- und Pflegevertrag getrennt ab. Der Wohnraumvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
- Der Pflegedienst kann nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (oft 3 Monate) mit der im Vertrag vereinbarten Frist gewechselt werden.
- Pflegegeld der Pflegeversicherung (bei Pflegegrad 2–5: 332 bis 901 Euro monatlich im Jahr 2025) kann in der Pflege-WG eingesetzt werden.
Ausführliche Antwort
Pflege-WGs (ambulant betreute Wohngemeinschaften) unterscheiden sich rechtlich von Pflegeheimen: Bewohner mieten einen Wohnraum an und schließen mit einem Pflegedienst einen separaten Dienstleistungsvertrag. Das gibt ihnen mehr Flexibilität, weil beide Verträge unabhängig voneinander gekündigt werden können.
Der Wohnraumvertrag läuft in der Regel unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Der Pflegedienst kann nach Ablauf einer etwaigen Mindestlaufzeit mit der vertraglich vereinbarten Frist gewechselt werden. Ein Wechsel des Pflegediensts ist sinnvoll, wenn die Pflegequalität unzureichend ist oder ein anderer Dienst bessere Leistungen zu günstigerem Preis anbietet.
Ärzte, die ihre eigene Pflege im Alter planen, sollten wissen: Die private Pflegezusatzversicherung kann Leistungen auch für ambulante Wohnformen erbringen. Das monatliche Pflegegeld aus der Pflegeversicherung ist in der Regel nicht kostendeckend für professionelle Pflege.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten, frühzeitig eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Die staatliche Pflegeversicherung deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pflegekosten ab. Eine Pflegezusatzversicherung mit monatlicher Rente von 1.000 bis 2.000 Euro schließt die Lücke und ermöglicht auch im Pflegefall die Wahl der gewünschten Wohnform.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium – Pflege-WG und ambulante Pflege
- GKV Spitzenverband – Pflegeversicherung
- GDV – Private Pflegezusatzversicherung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →